Hier erfahren Sie alles über die Kosten.
Pflegegrad 1 bis 5
Pflegegrad 1-5
Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) - Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Mindeststundenanzahl pro Einsatz beträgt 2 Stunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt ebenfalls für den ersten Einsatz. Sie entscheiden die Art der Zahlung.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Wenn Ihre regelmäßige Pflegeperson (z. B. Ehepartner, Kind oder andere Angehörige) vorübergehend verhindert ist – etwa wegen Urlaub, Krankheit, Terminen oder Erholung. Dann kann eine andere Person oder ein Dienst die Pflege und Betreuung übernehmen.
Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung sowie der Abrechnung mit der Pflegekasse.
Ihre Vorteile
- Flexible Terminvereinbarung
- Individuelle und persönliche Betreuung
- Entlastung für Angehörige
- Unterstützung bei der Abrechnung
- Zuverlässige und vertrauensvolle Begleitung
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Ihre Situation.
Selbstzahler
Selbstzahler
Es gelten folgende Preise
Stundenpreis 39,50 €/Std
Anfahrt- / Abfahrtspreis 10,00 €
Empfängern von Sozialleistungen gewähren wir einen Rabatt.
Die Mindeststundenanzahl pro Einsatz beträgt zwei Stunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt ebenfalls für den ersten Einsatz.
Individuelle Pauschalangebote
Ausflüge, Tages- bzw. Kurz- Reisen, dem Ausrichten von Feierlichkeiten uvm.
- 20% Zuschlag vor 9.00 Uhr und nach 17.00 Uhr
- 20% Zuschlag pro Einsatz, am Wochenende und an Feiertagen
- Zusatzkosten werden zu 100 % vom Kunden übernommen, wie z.B. Taxi-Fahrtkosten, Eintrittsgelder, Restaurant- oder Cafe-Besuch. Diese werden zeitgleich gegen Vorlage der Quittung beglichen